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Bürgermeisterin Eisner: „Sehe den Bauboom in Ohlsdorf skeptisch“

Bürgermeisterin Christine Eisner erklärt, dass in Ohlsdorf maximal dreigeschoßiger Wohnbau zulässig ist.

05.05.2021

Dem Gemeindeoberhaupt sei als Baubehörde in erster Instanz aber meist die Hände gebunden

Ohlsdorfs Bürgermeisterin Christine Eisner klärt über die rege Bautätigkeit in ihrer Gemeinde auf.Frau Bürgermeisterin, wenn man durch Ohlsdorf fährt, nimmt man wahr, dass sehr viel gebaut wird. Warum gerade in Ohlsdorf?Eisner: Sie haben recht. Derzeit besteht in der Region ein wahrer Bauboom. Durch die Nähe zu Gmunden sind unsere Baugründe für Bauträger sehr interessant geworden. Meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Bauamt kommen mit der Bearbeitung von Bauanträgen kaum noch nach.Besteht in Ohlsdorf Wohnungsbedarf?Nachfrage besteht nach allen Wohnungsformen. Der Bogen reicht von Einfamilien- und Reihenhäusern über Eigentumswohnungen bis hin zu Mietwohnungen. Es vergeht kein Tag, an dem keine Anfrage am Gemeindeamt eintrifft.Weshalb steht in Ohlsdorf eigentlich so viel Baugrund zur Verfügung?Derzeit steht in Ohlsdorf etwa 30 Hektar gewidmetes Bauland zur Verfügung. Bauträger zahlen sehr hohe Preise dafür und sind dadurch natürlich darauf aus, möglichst viele Wohneinheiten auf dem Grundstück zu errichten. Um nicht noch mehr Baugrund zu schaffen, hat der Gemeinderat deshalb auf meinen Antrag beschlossen, bis zur Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzepts keine weiteren Neuwidmungen im ÖEK vorzunehmen.

Wie wird der Bauboom in der Bevölkerung gesehen?

Sehr skeptisch und ich schließe mich hier der Meinung der Ohlsdorfer Gemeindebürger an. Die rege Bautätigkeit verändert nicht nur das Ortsbild, sondern führt uns auch in der Infrastruktur an die Grenzen. Derzeit arbeiten wir an einem Verkehrskonzept, an dem sich hinkünftig Bauwerber zu orientieren haben. Ebenso müssen wir immer die Leistungsfähigkeit unserer Kinderbetreuungseinrichtungen im Blickwinkel haben.

Als Bürgermeisterin sind Sie ja auch Baubehörde erster Instanz. Können Sie da nicht als Baubehörde steuernd eingreifen?

Das ist leider ein viel verbreiteter Irrglaube. Wenn ein Projekt den Vorschriften der Bauordnung entspricht, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baubewilligung. Eine rechtswidrige Versagung würde zum einen im Instanzenweg nicht standhalten und ich würde mich zum anderen des Amtsmissbrauchs schuldig machen.

Also keinerlei Möglichkeit der Einflussnahme?

Sehr eingeschränkt. Wenn zum Beispiel ein Projekt völlig dem Ortsbild widerspricht, kann ein Expertengremium, der sogenannte Ortsbildbeirat, angerufen werden. Weiters kann bei der Bebauung von größeren Flächen ein Bebauungsplan verordnet werden, in dem Parameter wie Gebäudehöhen, Wohnungsdichte, Baufluchtlinien etc. festgelegt werden. Zu solchen Maßnahmen greifen wir regelmäßig, wenn ein Projekt in völligem Widerspruch zu den Planungsabsichten der Gemeinde steht.

Wie sehen diese Planungsabsichten in Ohlsdorf aus?

In einer Planungsklausur im Vorjahr wurde einvernehmlich über die Parteigrenzen hinweg vereinbart, dass in Ohlsdorf nur maximal dreigeschoßiger Wohnbau zulässig sein soll, und der auch nur in der Kernzone. Das ist ein 400-Meter-Radius um das Ortszentrum. Hier können unsere Versorgungseinrichtungen fußläufig gut erreicht werden. Dreigeschoßig unter anderem deshalb, weil geförderter Wohnbau mit günstigerem Wohnungsangebot nur unter dieser Voraussetzung möglich ist. Außerhalb der Kernzone soll grundsätzlich nur zweigeschoßig gebaut werden dürfen. Darüber hinaus haben in wir sehr viele unserer 33 Ortschaften mit der Widmungskategorie „Dorfgebiet“ versehen, was ebenso eine eingeschränkte Bebauung nach sich zieht.