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Der neue „Digitale Notariatsakt“

Foto: österreichische Notariatskammer

13.05.2021

Bislang mussten Vertragsparteien zur Durchführung einer Beurkundung, Unterschriftsbeglaubigung oder zur Errichtung eines Notariatsaktes persönlich vor dem Notar erscheinen.

Seit Inkrafttreten des 4. COVID-19 Gesetzes besteht nunmehr die Möglichkeit, einen Großteil der notariellen Vorgänge digital abzuwickeln. Um auf die aktuelle Situation angemessen zur reagieren wurde nun eine digitale Alternative zum konventionellen Beurkundungsmodell geschaffen. Aufgrund rechtlicher Vorgaben und diverser Sicherheitsanforderungen ist jedoch zu gewährleisten, dass sowohl die Einhaltung der notariellen Identifizierungspflichten als auch die gegenüber allen beteiligten Parteien zu treffenden Belehrungs- und Beistandspflichten verlässlich ermöglicht und sichergestellt sind.

Der neue „Digitale Notariatsakt“-2
Foto: österreichische Notariatskammer

Eindämmung von COVID-19

Aufgrund der anhaltenden Pandemie ist es derzeit notwendig, persönliche Kontakte zwischen Menschen auf ein Minimum zu reduzieren. Dennoch brauchen Menschen und Wirtschaft weiterhin notarielle Dienstleistungen. „Die Gesetzesänderung schafft nun den Spagat zwischen der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen und der notariellen Versorgung der Bevölkerung in gewohnt hoher Qualität,“ meint dazu der Linzer Notar und Vizepräsident der österreichischen Notariatskammer Dr. Roland Gintenreiter. „Der Ablauf ist im Wesentlichen den Arbeitsschritten der digitalen GmbH Gründung nachempfunden.“ Die Vertragsparteien müssen zuerst einen Identifizierungsprozess durchlaufen. Dazu erhalten Sie per E-Mail oder Smartphone eine Einladung, sich per Videoident-Verfahren zu registrieren und Ihre Identität per amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen. Der Notar erhält anschließend die entsprechenden Identifikationsdaten in einem elektronischen Datenraum, der eigens für die jeweilige Beurkundungstätigkeit angelegt wurde. Die anschließenden Gespräche zwischen den Parteien und dem Notar finden via Videokonferenz im digitalen Datenraum statt.
    

Die Urkunden per Videokonferenz

Die Urkunden werden von Notar verlesen sowie mit den Parteien besprochen und anschließend im Datenraum per Handysignatur unterfertigt. Jeder Notar ist berechtigt, diesen Prozess durchzuführen, sofern er über die technische Infrastruktur in seiner Kanzlei verfügt. „Wie alles Neue wird auch dies eine gewisse Zeit brauchen, bis sämtliche Abläufe vollkommen reibungslos und effizient funktionieren werden,“ erklärt Dr. Gintenreiter dazu. „Zusätzlich ist zu bedenken, dass man natürlich auch mit Parteien zu tun haben kann, die noch nicht so viel Erfahrung mit digitalen Medien in diesem speziellen Bereich mitbringen.“ Notarielle Amtshandlungen können nun aber generell unter Berücksichtigung gewisser gesetzlichen Anforderungen auch digital erfolgen.

Digitale Ausnahmen

Davon ausgenommen sind Testamente und sonstige letztwillige Verfügungen. Sie müssen weiterhin persönlich gemacht werden. Nach wie vor stehen (digital wie analog) Beratung und Unterstützung der Menschen bei der Tätigkeit der Notare im Vordergrund – im Erstgespräch kostenlos. Ziel bleibt, dauerhaft rechtliche Lösungen umzusetzen, die alle Interessen der Beteiligten berücksichtigen und damit Rechtssicherheit herstellen.