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Entschädigungen einklagen

13.05.2021

Wenn der Urlaub nicht das hielt, was der Reiseveranstalter versprach, kann geklagt werden.

Der Urlaub sollte die schönste Zeit des Jahres sein. Nicht immer aber entsprechen die Hochglanzfotos in den Katalogen der Reiseveranstalter der Realität. Wenn dem Hotelzimmer Balkon und Meerblick fehlen, wenn die Wasserspülung der Toilette ausfällt und das Hotel nicht direkt am Strand, sondern 800 Meter entfernt liegt, trübt das die Urlaubsfreude.Der Reiseveranstalter ist dazu verpflichtet, den Urlauber zu entschädigen, wenn Mängel in der Unterkunft, der Verpflegung oder an seinen sonstigen angebotenen Leistungen auftreten. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Art des Mangels ab und davon, in welchem Umfang der Urlaub dadurch beeinträchtigt wurde.

Die Rechtsprechung der Gerichte zu diesem Thema ist äußerst differenziert und entwickelt sich ständig weiter. Eine Prozessführung kann riskant sein. Man sollte daher auf die Beiziehung eines Rechtsanwalts nicht verzichten.

Er kennt aufgrund seiner langjährigen Erfahrung die Rechtslage und kann auch die Risiken eines allfälligen Gerichtsverfahrens einschätzen.

Anwaltsleistungen


Der Rechtsanwalt wird zunächst den Sachverhalt mit seinem Auftraggeber ausführlich erörtern. Er wird die Mängel im Einzelnen besprechen, das Beweismaterial sichten und die Rechtslage prüfen.

Er wird erklären, welche Ansprüche man stellen kann, und zunächst außergerichtlich mit dem Reiseveranstalter verhandeln. Wenn die Beweislage ungünstig ist, wird er aber raten, die vom Veranstalter angebotene Entschädigung anzunehmen.

Sollte außergerichtlich keine Entschädigungsleistung zu erhalten sein, wird er über das Risiko eines Gerichtsverfahrens ebenso aufklären wie über die Erfolgsaussichten.

Ist ein Prozess unvermeidlich, wird er die Klage einbringen und den Auftraggeber im Verfahren vertreten. Um die Frage eines Entschädigungsanspruchs oder die Durchsetzbarkeit verlässlich prüfen zu können, benötigt der Rechtsanwalt nachfolgende Unterlagen:

• Reisekatalog bzw. Prospekt
• Reisevertrag
• Schriftliche Dokumentation über die Mängel, die bereits im Urlaub erstellt und nach Möglichkeit dem Reiseveranstalter übergeben werden sollten.
• Lichtbilder, die die Mängel beweisen können
• Namen und Daten von Personen, die als Zeugen infrage kommen

Durch die umfassende Kompetenz des Rechtsanwalts ist jedenfalls gewährleistet, dass die Rechte bestmöglich durchgesetzt werden.