Lade Inhalte...
BEZAHLTE ANZEIGE

Geistiges Eigentum wahren

13.05.2021

Nicht nur materielle, sondern auch immaterielle Güter können und sollen geschützt werden.

Nicht nur materielle, sondern auch immaterielle Güter (sogenanntes „Geistiges Eigentum“, „Intellectual Property“, kurz „IP“) dürfen grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der Berechtigten bzw. des Berechtigten genutzt werden.

Hier greift der Marken-, Musterb- zw. Design-, Patent- und Urheberrechtsschutz. Neben der Unterlassung weiterer Eingriffe hat die bzw. der in seinen Rechten Verletzte unter Umständen auch weiter reichende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz. Vorsätzliche Rechtsverletzungen sind gerichtlich strafbar. Während das Urheberrecht ohne Registrierung mit der Schaffung des Werks (Literatur, Musik, Foto, Video, Grafik etc.) entsteht, bedarf der Erwerb eingetragener Marken, Muster oder Patente der förmlichen Registrierung beim Patentamt. Die Schöpfung sollte bis zur rechtlichen Abklärung der passenden Schutzmaßnahmen geheim gehalten werden, denn Patente beispielsweise werden nur für neue Erfindungen gewährt. Wichtig ist, sich nicht zu viel Zeit mit einer Registrierung lassen, denn beim Aufeinandertreffen gewerblicher Schutzrechte setzt sich grundsätzlich das ältere Recht durch (hat bessere Priorität).

Was die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt dafür vom Auftraggeber benötigt:
• Schilderung des Sachverhalts, der Schöpfung, des Projekts
• Rasche Reaktion auf Abmahnungen/Klagen und umgehende Weiterleitung der relevanten Dokumente
• Relevante Unterlagen (Dokumentation, Verträge, Korrespondenz, behördliche bzw. gerichtliche Schriftstücke) und Zeitangaben. Wann ist was geschehen? Wann hat man was erhalten?

So helfen Rechtsanwälte

• Rechtsanwälte beraten und unterstützen dabei, das Geistige Eigentum bestmöglich abzusichern (Registrierung von Marken, Mustern, Patenten).
• Sie verwalten die gewerblichen Schutzrechte (Anmeldungen, Ummeldungen, Erneuerungen etc.).
• Sie unterstützen, Rechte gegen Dritte außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen.
• Sie gestalten oder überprüfen Verträge zur Rechteeinräumung oder zum Rechteerwerb (Lizenz- oder Franchiseverträge).
• Sie warnen und bewahren vor Eingriffen in Rechte Dritter und unterstützen bzw. vertreten im Fall von Streitigkeiten.
• Sie beraten und unterstützten im Kontakt mit Rechteinhabern (Verwertungsgesellschaften, Markeninhabern) – sowohl im Streitfall als auch in Verhandlungen über Rechteeinräumungen.