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Homeoffice wird bleiben

Für das Homeoffice gibt es nun eine gesetzliche Regelung. Foto: grovemade/unsplash.com

13.05.2021

Arbeiten von zu Hause als neuer Standard und Wegbereiter der digitalen Arbeitswelt

Die Covid-19-Pandemie hat die Arbeitswelt innerhalb nur eines Jahres nachhaltig verändert. In fast allen klassischen Bürojobs kommt seither die Möglichkeit des Homeoffice zum Einsatz.

Entsprechendes Gesetz

Der Gesetzgeber hat nun reagiert. Seit 1. April 2021 sind neben steuerrechtlichen Vergünstigungen auch punktuelle arbeitsrechtliche Regelungen zum Thema Homeoffice in Geltung. Geklärt ist nun etwa, dass der Arbeitgeber auch im Homeoffice die digitalen Arbeitsmittel wie PC, Smartphone etc. bereitzustellen hat oder alternativ dem Arbeitnehmer die für die Anschaffung anfallenden Aufwände zu ersetzen hat.

Digitalisierung

Aus Sicht der Experten der Bruckmüller Rechtsanwälte ist das nur ein erster Schritt in Richtung Digitalisierung weiter Teile der Arbeitswelt. Konzerne und Kleinunternehmen erkennen den Effizienzgewinn. Neue Arbeitsmodelle, die zeitlich und örtlich unabhängige Tätigkeit erlauben, sind im Vormarsch.

Das Entfallen zahlreicher Dienstreisen hatte in vielen Bereichen kaum negative Auswirkungen. Dem stehen aber dennoch Risken für Führungskräfte und Geschäftsführer gegenüber. Durch „Mobile Working“ ist Teambuilding und der Aufbau einer Unternehmenskultur erschwert möglich. Anforderungen an interne Kontrollsysteme und den richtigen Schutz von Geschäftsgeheimnissen sind um eine herausfordernde Facette reicher.

Die Gratwanderung zwischen Wahrung der Privatsphäre und sachgerechten Kontrollmöglichkeiten beschäftigt viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

„Wir sehen die Themen Datensicherheit und Arbeitnehmerschutz, wie etwa Einhaltung der Arbeitszeiten, als zentrale Compliance-Themen bei neuen Arbeitsmodellen“, erklären die Arbeitsrechts- und Digitalisierungsexperten David Fuchs und Alexander Lamplmayr.

Neue Arbeitsmodelle

Branchenübergreifend haben Unternehmen und Führungskräfte die Herausforderungen einer rechtssicheren Gestaltung neuer Arbeitsmodelle erkannt. Neben rechtlicher Expertise setzt eine erfolgreiche Umsetzung auch Abstimmung mit einer funktionierenden IT-Security voraus.

„Das Thema Homeoffice ist nur ein erster Schritt in Richtung digitale Transformation der Arbeitswelt“, betont Georg Bruckmüller. Auch die Internationalisierung nimmt in diesem Bereich zu.

„Während grenzüberschreitende Personaleinsätze bisher vorwiegend auf Management- und Facharbeiterebene stattfanden, stellen sich durch das digitale Arbeiten im Ausland neuartige Fragen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht“, erläutert Georg Bruckmüller, der mit seinem Team Unternehmen in allen Facetten digitaler Arbeit berät.

Zu achten ist etwa darauf, dass durch die Tätigkeit von Mitarbeitern im Ausland keine Betriebsstätte begründet wird – samt unangenehmer steuerrechtlicher Konsequenzen.

Geheimnisschutz

Daneben haben die zunehmende Vernetzung und Internationalisierung innerhalb der Unternehmen auch Auswirkungen auf gesellschaftsrechtliche und betriebliche Umstrukturierungen. Effektiver Geheimnisschutz durch Absicherung des unternehmerischen Know-hows ist ein zentraler Prüfungspunkt bei Unternehmenskäufen geworden – nur Firmen mit rechtlich abgesichertem Know-how sind attraktive Zielobjekte bei Unternehmenstransaktionen.

Auch dabei liegt ein Augenmerk auf mobilem Arbeiten. Dieses stärkt zwar die Flexibilität, erhöht aber die Anfälligkeit für Cyberkriminalität und damit für den Verlust unternehmerischen Wissens.

Insgesamt zeigt sich, dass die zunehmende Digitalisierung und Technologisierung der Arbeitswelt die juristische Beratungspraxis der nächsten Jahre stark prägen wird. Tragfähige Lösungen setzen neben juristischem Detailwissen zunehmend auch technische Expertise voraus.