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Neugründungen und Umgründungen während Corona

Foto: COMO

13.05.2021

Die Qual der Wahl der Rechtsform

„Der Gründerspirit ist nach wie vor ungebrochen, trotz Corona stieg die Anzahl der Neugründungen im Jahre 2020 wieder an – auch dank der digitalen Möglichkeiten“, betont Notar Mag. Philipp Fiala aus Wels.

Mit der Idee zur Gründung eines Start-ups stellt sich relativ bald die Frage nach der passenden Unternehmensform. Der erste Gedanke ist nicht selten die Gründung einer GmbH. Es stehen dem zukünftigen Unternehmer jedoch neben der GmbH auch diverse andere Rechtsformen zur Verfügung, die sich in persönlichen, steuerrechtlichen sowie in sozial- und wirtschaftlichen Aspekten unterscheiden.

Umso wichtiger ist eine persönliche Beratung durch einen Notar, der dem potentiellen Gründer die unterschiedlichen Rechtsformen näherbringt und gemeinsam mit diesem die beste Unternehmensform erarbeitet. Hierbei stehen den Gründern neben den Kapitalgesellschaften GmbH und Aktiengesellschaft (AG) auch die sogenannten „Personengesellschaften“ zur Verfügung. Darunter fällt die offene Gesellschaft (OG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Weiters ist die in Form des Einzelunternehmens möglich.

"Corona hat uns gezeigt, dass persönliche Kontakte nicht immer möglich sind, doch die Welt dreht sich weiter. Ich habe darauf rasch reagiert und mich auf die digitale Beurkundung spezialisiert. Somit können sämtliche Verträge in einem virtuellen Raum mittels Handysignatur formgerecht unterschrieben werden."

Mag. Philipp Fiala, Notar

Haftung

Besonders wichtig ist die Frage der Rechtsform bezüglich der Haftung, da in Kapitalgesellschaften durch die Leistung einer Stammeinlage die persönliche Haftung auf diese beschränkt ist und somit das Privatvermögen des Gesellschafters vor Gläubigern geschützt ist. Bei Personengesellschaften hingegen haftet der Gesellschafter unbeschränkt auch mit seinem Privatvermögen, wenn Forderungen von Gläubigern durch die Gesellschaft selbst nicht mehr beglichen werden können.

Steuerrechtliche Aspekte

Auch aus steuerrechtlicher Sicht gibt es Unterscheidungen bei den Gesellschaftsformen. Bei Kapitalgesellschaften wird der Gewinn, unabhängig von dessen Höhe, mit der Körperschaftssteuer in Höhe von 25% besteuert. Erfolgt eine Ausschüttung an die Gesellschafter, wird diese Ausschüttung wiederum mit 27,5% Kapitalertragssteuer besteuert. Von Vorteil ist, dass bei Kapitalgesellschaften die Gewinne nicht ausgeschüttet werden müssen, sondern auch in der Gesellschaft verbleiben können. Bei Personengesellschaften wird der Gewinn den Gesellschaftern je nach Höhe der Beteiligung zugeteilt und nach dem geltenden Einkommenssteuertarif besteuert. Nachdem das gültige Steuerrecht regelmäßig novelliert wird, hat Notar Mag. Fiala die aktuellen Rechtsvorschriften, um den zukünftigen Gründern mit Fachwissen zur Seite zu stehen.

Bei der Rechnungslegung ist darauf zu achten, dass Kapitalgesellschaften dazu verpflichtet sind, einen Jahresabschluss unabhängig von der Höhe des tatsächlichen Umsatzes einzureichen. Bei Personengesellschaften wiederum reicht eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus, hier ist darauf zu achten, bestimmte Umsatzgrenzen nicht zu überschreiten.

Eine weitere Frage ist die nach der Leitung des Unternehmens. Wird der Gründer selbst zum Unternehmenslenker oder möchte er einen externen Geschäftsführer bestellen? Diese Problemstellung beantwortet Mag. Fiala mit der Frage nach Kapital- oder Personengesellschaft. Nur bei Kapitalgesellschaften kann die Führung abgegeben werden.

Nicht nur bei der Findung der passenden Rechtsform und Unternehmensgründung ist der Notar unverzichtbar. Auch beim Wechsel der Rechtsform kommt dem Notar eine zentrale Rolle zu. Zuletzt kam es auch verstärkt zu Umgründungen, welche Mag. Fiala in stetiger Zusammenarbeit mit Steuerexperten umsetzt.

Die Nachfrage nach der schnellen und zuverlässigen Umsetzung von Unternehmensgründungen und Umgründungen war auch während der Pandemie ungebremst.