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Viel Neues ab dem Schuljahr 2021/22

Foto: colourbox.de

08.01.2021

Aktuelles aus den Klassenzimmern

         Einige Neuerungen sollen noch heuer sowie im nächsten Schuljahr Einzug in die Klassenzimmer halten. Unter anderem wird der Ethikunterricht ab Herbst 2021 auf den heimischen Stundenplänen zu finden sein. Lange schon wurde über eine Art Reform im Religionsunterricht diskutiert. Mit dem Ethikunterricht wird für all jene Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, ein gleichwertiges Fach eingeführt. Ab der neunten Schulstufe wird das Neo-Schulfach dann aufsteigend in allen Klassen eingeführt und sollte mit zwei Wochenstunden parallel zum Religionsunterricht, wie man es zum Teil schon von anderen Fächern, wie dem evangelischen Religionsunterricht kannte, stattfinden. 

Weiterentwicklung der neuen Oberstufe

Die Neue Oberstufe (NOST), einst „Modulare Oberstufe“ genannt, soll ab dem Schuljahr 2021/22 einen neuen Namen und neue Regeln bekommen: Laut einem Gesetzesentwurf des Bildungsministeriums soll es in der nunmehr „semestrierten Oberstufe“ unter anderem neue Regeln bei Semesterprüfungen bei einem Fünfer geben. Demnach darf ein Schüler mit einem „Nicht genügend“ oder einer Nichtbeurteilung im Semesterzeugnis in einem Fach, das auch in einer höheren Schulstufe lehrplanmäßig vorgesehen ist, aufsteigen. Bisher war das auch bei zwei Fünfern möglich.

Mit einem Beschluss der Klassenkonferenz kann einmalig auch bei zwei – statt bisher drei – „Nicht genügend“ im Semesterzeugnis der Aufstieg in die nächste Klasse erfolgen, falls man nicht schon im Jahr davor einen Fünfer in dem Pflichtgegenstand hatte.

Eine weitere Änderung betrifft die sogenannten „Parkplatzprüfungen“: Bis jetzt konnten Schüler einen Fünfer bis zur Matura „mitschleppen“, wodurch es im Extremfall sogar kurz vor den abschließenden Prüfungen zur Beendung des Schulbesuchs kommen konnte. Das soll nun nicht mehr passieren können. Die Neuregelung sieht nun vor, dass Fünfer des alten Schuljahres innerhalb der ersten vier Wochen ausgebessert werden müssen. Schafft man das nicht, muss man das Schuljahr wiederholen. Ausnahme: Man darf – wie bei jedem Aufstieg in die nächste Klasse möglich – einen Fünfer aus der siebten Klasse AHS bzw. vierten Klasse BHS ins Abschlussjahr mitnehmen, der nicht ausgebessert werden muss, wenn man im Jahr davor kein „Nicht genügend“ in diesem Fach hatte. Die Abschlussklasse selbst muss dann positiv abgeschlossen werden, damit man zur Matura antreten darf. Jene Jahrgänge und Klassen, die bereits mit der NOST arbeiten, können bis zur Matura im alten System bleiben.

Bildungsstandard-Tests

Noch in diesem Schuljahr wird das System der Bildungsstandard-Testungen neu aufgesetzt: Nun wird nicht mehr nur in der vierten und achten Schulstufe überprüft, ob die Schüler in Deutsch, Mathematik und Englisch die Lernziele erreichen. Auch in der dritten und siebten Schulstufe sind nun nationale Kompetenzerhebungen vorgesehen, legt eine Verordnung des Bildungsministeriums fest.

Im Frühjahr 2021 finden die neuen Tests in Deutsch und Mathematik in den dritten Klassen der Volksschulen erstmals statt. Im Oktober bzw. November 2021 sollen dann erstmals die Schüler der dritten Klasse Mittelschule und AHS in Deutsch, Mathematik und Englisch getestet werden. Die nationalen Kompetenzerhebungen in der vierten Schulstufe folgen im Schuljahr 2022/23, jene in den achten Schulstufen schließlich 2023/24. Die Standards sollen dann jährlich abgefragt werden. Die Ergebnisse sollen aber weder in die Benotung einfließen noch in die Aufnahme an einer Schule.

Geld zurück für Skikurse

Beschlossen wurde kürzlich die Ausweitung des Covid-19-Schulstornofonds-Gesetzes auf das gesamte Schuljahr 2020/21. Geld zurück kann es dadurch für alle Veranstaltungen geben, für die vertragliche Verpflichtungen (zum Beispiel Buchungen) vor Ende des Schuljahres 2019/2020 eingegangen wurden, also beispielsweise für Skikurse.

Digitalisierung an den Schulen

Ab Herbst 2021/22 startet der von der Regierung präsentierte 8-Punkte-Plan zur Digitalisierung der Schule. Ein zukunftsorientiertes Bildungssystem soll damit gefördert und sichergestellt werden. Bildungsminister Heinz Faßmann hatte Mitte Juni den Plan für den digitalen Unterricht präsentiert.

Neben Maßnahmen wie der Vereinheitlichung der Lernplattformen, einer umfangreicheren Ausbildung der Lehrenden im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien und einem Gütesiegel für Lern-Apps ist darin auch die Ausstattung der Schüler mit digitalen Endgeräten vorgesehen. Im Schuljahr 2021/22 betrifft dies die fünfte und sechste Schulstufe, ab dem darauffolgenden Schuljahr dann jeweils die neue fünfte Schulstufe.