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Viele Chancen durch Sonderformen der Lehre

Damit jeder die passende Lehrstelle findet, gibt es Spezialformen dieser Ausbildung. Foto: pexels.com

12.10.2023

Angebote und Erleichterungen für Jugendliche, die keine reguläre Lehre absolvieren können

Nicht jeder, der eine Lehrstelle sucht, findet auch eine. Daher gibt es spezielle Formen der Lehre, um beeinträchtigten Jugendlichen eine Berufsausbildung zu ermöglichen. Aber auch für besonders engagierte Lehrlinge, oder jene, die schon eine berufsbildende mittlere oder höhere Schule besucht haben, gibt es Sonderformen neben einer klassischen Lehrausbildung.

Überbetriebliche Lehrausbildung

Wird trotz intensiver Bemühungen keine Lehrstelle gefunden, gibt es die Möglichkeit der überbetrieblichen Lehrausbildung (ÜBA). Voraussetzung dafür ist eine abgeschlossene Schulpflicht und eine Vormerkung beim AMS als Lehrstellen suchend. Der wichtigste Unterschied zur klassischen Lehre: Der Ausbildungsvertrag kommt nicht mit einem Lehrbetrieb, sondern mit einer Schulungseinrichtung zustande. Die praktische Ausbildung erfolgt dann in dieser Schulungseinrichtung mit einem Kooperationsunternehmen. Das Ziel: Während der Ausbildung soll in eine betriebliche Ausbildung in einem Unternehmen gewechselt werden. Gelingt das nicht, kann die Lehrabschlussprüfung trotzdem abgelegt werden.

Teillehre

Die Teillehre ist eine Sonderform der ÜBA. Unter bestimmten Voraussetzungen wird nur ein vereinbarter Teil eines Lehrberufs erlernt. Dieses Angebot wird individuell zwischen Lehrling und Betrieb oder Ausbildungsstätte vereinbart. Die Ausbildungsdauer beträgt ein bis drei Jahre, wobei die wöchentliche Normalarbeitszeit unter bestimmten Bedingungen bis auf die Hälfte reduziert werden kann. Berufsschulpflicht besteht nur, wenn es in den individuellen Ausbildungszielen vereinbart wurde. Eine maßgeschneiderte Abschlussprüfung ist möglich.

Verlängerte Lehre

Auch hierbei handelt es sich um eine Sonderform der ÜBA. Lehrlinge bekommen mehr Zeit, um die Inhalte eines Lehrberufs zu erlernen. Normalerweise beträgt die Verlängerung ein Jahr, in Ausnahmefällen sind auch zwei Jahre möglich. Jugendliche mit verlängerter Lehrzeit sind berufsschulpflichtig. Hauptzielgruppen der Teillehre und der verlängerten Lehre sind Sonderschulabgängerinnen und Sonderschulabgänger, Jugendliche ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss und Menschen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz.

Lehre mit reduzierter Arbeitszeit

Lehrlinge mit Kindern oder mit gesundheitlichen Einschränkungen können nach Vereinbarung mit dem Vertragspartner die Arbeitszeit auf maximal 50 Prozent reduzieren. Um das Ausbildungsziel trotzdem zu erreichen, kann die reguläre Lehrzeit um bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Verkürzte Lehrzeit

Wer eine Berufsbildende Mittlere oder Höhere Schule (zum Beispiel eine Handelsschule oder HTL) besucht hat oder frühere Lehrzeiten vorweisen kann, kann sich einzelne Lehrjahre anrechnen lassen. Zuständig dafür ist die jeweilige Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.

Lehre mit Matura

Während der Lehre kann man kostenlos Vorbereitungskurse für die Berufsreifeprüfung besuchen. Diese besteht aus vier Teilprüfungen (Mathematik, lebende Fremdsprache, Deutsch und Fachbereich der Lehre). Mindestens eine davon muss positiv während der Lehrzeit abgeschlossen werden, für die anderen hat man bis zu drei Jahre nach dem Lehrabschluss Zeit. Die letzte Prüfung kann erst ab Vollendung des 19. Lebensjahres und der Lehre gemacht werden. Ein Aufnahmeverfahren entscheidet über die Zulassung zur Lehre mit Matura. Mehr Informationen online unter: www.lehremitmatura-ooe.at

Duale Akademie

Die Duale Akademie richtet sich speziell an AHS-Maturantinnen und AHS-Maturanten. Die Ausbildung besteht aus einem Trainee-Programm, Fachtheorie an der Berufschule sowie der Vermittlung von sozialen, digitalen und internationalen Kompetenzen. Derzeit stehen 14 verschiedene Lehrberufe aus sieben Ausbildungssparten zur Auswahl. Der Abschluss erfolgt mit dem Titel „DA Professional“ und dem Lehrabschluss des jeweiligen Berufs. Weitere Infos online: www.dualeakademie.at

Erwachsenenlehre

Eine Förderung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen für Lehrlinge, die das Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen und vom Lehrbetrieb ein erhöhtes Lehrlingseinkommen bekommen. Der Förderantrag ist bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer zu stellen.