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Finanzielle Entlastung bei der Meisterprüfung

Firmen in der Pflicht: Die Zahl der Ausbildungsbetriebe ist in den vergangenen 20 Jahren stark gesunken. Foto: colourbox.de

23.02.2024

Im kommenden Jahr gibt es eine finanzielle Entlastung bei der beruflichen Weiterbildung. Die Zahl der Ausbildungsbetriebe sind gesunken. Nur noch 14 Prozent aller Betriebe bilden Lehrlinge aus.

Mit Beginn des kommenden Jahres gibt es eine finanzielle Entlastung bei der beruflichen Weiterbildung, teilte Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher (VP) zum Jahreswechsel mit. Die öffentliche Hand übernimmt nun die Prüfungsgebühren für den Erst- und Zweitantritt zu den Modulprüfungen 1, 2 und 3 der Meister- und Befähigungsprüfungen sowie für die Unternehmerprüfung.

Bereits bezahlte Prüfungsgebühren für Erst- und Zweitantritte im Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2023 können ab 1. Februar 2024 auf Antrag bei den Meisterprüfungsstellen refundiert werden. „Durch diese Maßnahme der Bundesregierung werden die Betroffenen durchschnittlich um einen Betrag zwischen 700 und 1300 Euro entlastet. Dafür stellen wir im kommenden Jahr 12,06 Millionen Euro bereit, in den Folgejahren 2025, 2026 und 2027 jeweils 10,3 Millionen Euro“, sagte Kocher.

Weniger Abschlüsse im Vorjahr

„Das ist ein starkes Ausrufezeichen gegen den Fachkräftemangel und wichtiges Signal der Wertschätzung“, meinte dazu Mariana Kühnel, stv. Generalsekretärin der Wirtschaftskammer. 54 Prozent der 25- bis 34-Jährigen in Österreich weisen ihren Worten zufolge einen berufsbildenden Abschluss auf. Das ist der weltweit höchste Wert, denn der Durchschnitt der 38 OECD-Staaten beträgt 32 Prozent, rechnete Kühnel vor.

"Durch diese Maßnahme der Bundesregierung werden die betroffenen Personen durchschnittlich um einen Betrag zwischen 700 und 1.300 Euro entlastet.“ 
Martin Kocher, Arbeitsminister

Wobei: Im vergangenen Jahr ging die Zahl der abgelegten Meister- und Befähigungsprüfungen leicht zurück, für 2024 werde aber mit einem Zuwachs zu rechnen sein, so die Wirtschaftskammer. „Im vergangenen Ausbildungsjahr, das von Oktober 2022 bis September 2023 lief, haben4430 Personen eine Meister- oder Befähigungsprüfung positiv absolviert. Im Vergleich zum Jahr davor, als es 4928 Personen waren, bedeutet das einen Rückgang, der sich teilweise aber auch mit dem Abwarten des Erlasses der Prüfungsgebühren -erklären lässt, der per 1. Jänner 2024 in Kraft tritt“, sagte der Minister. Insgesamt sei die Zahl der abgelegten Meister- und Befähigungsprüfungen stabil. Im Ausbildungsjahr vor Beginn der Corona-Pandemie (2018/19) sei sie mit 4550 auf einem ähnlichen Niveau gelegen.

Von der Gewerkschaft PRO-GE hieß es, 2024 „muss das Jahr der Lehre werden“. Der Fachkräftebedarf sei die größte Herausforderung für die Wirtschaft. „In den letzten Jahren ist es uns in vielen Kollektivvertragsverhandlungen gelungen, die Lehrlingseinkommen überdurchschnittlich zu erhöhen und das Einkommen im ersten Lehrjahr an die 1000-Euro-Marke heranzuführen bzw. diese zu übertreffen“, sagte PRO-GE-Chef Reinhold Binder. Er betonte dabei: „Der Umstand, dass viele Berufsschulen von Sachspenden aus Betrieben abhängig sind, weil die öffentliche Finanzierung seit Jahren bestenfalls stagniert, ist für die PRO-GE nicht akzeptabel.“

Binder sieht aber auch die Firmen in der Pflicht:„Von 2002 bis 2022 ist die Zahl der Ausbildungsbetriebe laut einem aktuellen Bericht des Bildungsforschungsinstituts um etwa 10.000 Unternehmen gesunken. Damit bilden nur noch 14 Prozent aller Betriebe Lehrlinge aus.“