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Finanzielle Vorsorgen lohnen sich

Es gibt mehrere Varianten zur Vorsorge im Ruhestand. Foto: WKO

14.03.2024

Auch Zusatzpensionen über Pensionskassen garantieren die Altersvorsorge und dabei auch einige Steuervorteile.

Ein sicheres Einkommen im Alter und somit auch eine positive Entwicklung der Pension werden immer wichtiger. Die Lebenserwartung steigt kontinuierlich an und die Pensionistinnen und Pensionisten wünschen sich zusätzliches Einkommen, um den Lebensstandard, den sie während der Erwerbstätigkeit erreicht haben, halten zu können.

Die Betriebspension

Eine Betriebspension bringt allen etwas – dem Unternehmen ebenso wie den Arbeitnehmern. Die betriebliche Altersvorsorge bietet die ideale Möglichkeit, um die stets länger werdende Pension entsprechend genießen zu können. Eine attraktive Pensionskassenregelung macht das Unternehmen interessant für qualifizierte Arbeitskräfte und fördert die Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ans Unternehmen.

Die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber zeigen, dass der Betrieb seine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmenden auch über das Arbeitsverhältnis hinaus ernst nimmt. Darüber hinaus bringt eine Betriebspension für alle Beteiligten Ersparnisse, weil der Gesetzgeber für das Unternehmen und für den einzelnen Arbeitnehmenden steuerliche Vorteile geschaffen hat.

Die Pensionskassenbeiträge können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Pensionskassen bieten eine Fülle von Modellen für die Alters- und Hinterbliebenenversorgung an, die konkrete Vertragsgestaltung und Beitragsleistung führt zu Unterschieden in der Pensionshöhe.

Die Pensionskasse

Bei einer Betriebspension durch eine Pensionskasse wird die Pension während der Berufstätigkeit des jeweiligen Arbeitnehmers finanziert.

Die spätere Pension ist also sicher, weil sie nicht davon abhängig ist, ob nachfolgende Generationen von Arbeitnehmern mit ihren Beiträgen die Finanzierung ermöglichen.

Die Auslagerung der Ansprüche bringt hohe Sicherheit für die Berechtigten. Die Pensionszahlungen sind vom Schicksal des Betriebes unabhängig und weder das Unternehmen noch die Pensionskasse hat Zugriff auf das angesammelte Kapital.

Die Zusatzpension

Eine Betriebspension schließt als zweite Säule der Altersvorsorge die finanzielle Lücke, die im Ruhestand den während der Berufstätigkeit erreichten Lebensstandard bedroht.

Eine Rente aus der Pensionskasse sichert dem Berechtigten und im Todesfall auch seinen Hinterbliebenen einen sorglosen Ruhestand.

Während der Ansparphase (Anwartschaftsphase) zahlt das Unternehmen zugunsten der Mitarbeiter und auf freiwilliger Basis der Mitarbeiter selbst in die Pensionskasse ein. Ab dem vertraglich vereinbarten Pensionsantritt wird der Mitarbeiter zum „Leistungsberechtigten“ und erhält entsprechend der vertraglichen Regelung die vereinbarte Betriebspension lebenslang von der Pensionskasse ausgezahlt.

Wichtige Steuervorteile

Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben und können daher vom Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden. Diese Beiträge des Arbeitgebers sind von der Lohnsteuer und der Sozialversicherungspflicht befreit; ein Pensionskassenbeitrag bringt daher dem Arbeitnehmer mehr und kostet den Arbeitgeber weniger als eine individuelle Lohnerhöhung.

Eigenbeiträge der Mitarbeiter sind ebenfalls steuerbegünstigt. Da der Staat die betriebliche Altervorsorge forcieren möchte, ist die Veranlagung durch die Pensionskasse auch von der Kapitalertragsteuer und der Körperschaftsteuer befreit.

Mehr Informationen erhalten interessierte Unternehmen beim Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen online unter:

www.vorsorgeverband.at