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Vom Auslandspraktikum bis zur Vorstellungsbeihilfe: So werden Lehrlinge in Oberösterreich unterstützt

Lehrlinge können eine Reihe von Förderungen beantragen. Foto: colourbox.de

01.03.2024

Den jungen Leuten wird auf ihrem Weg zum Lehrabschluss auf vielfältige Art und Weise unter die Arme gegriffen.

Um Jugendlichen den Start ins Berufsleben zu erleichtern, gibt es in Oberösterreich sowie auf Bundesebene unterschiedliche Förderungen und Beihilfen. 

Auslandserfahrungen

Viele denken bei Erasmus+ ans Studieren. Doch auch als Lehrling kann man während der Ausbildungszeit und sogar bis zu einem Jahr nach Lehrabschluss ein Praktikum im Ausland absolvieren. Organisiert werden die Auslandspraktika vom Verein IFA (Internationaler Fachkräfteaustausch). Zweimal im Jahr gibt es auf ifa.or.at auch eine Ausschreibung mit aktuellen Praktikumsmöglichkeiten.

Mit dem Förderprojekt „Discover Europe“ unterstützt die Arbeiterkammer OÖ Lehrlinge bei Exkursionen im In- und Ausland. Lehrlinge, die AK-Mitglieder sind, bekommen 40 Prozent der Exkursionskosten bis zu maximal 200 Euro pro Person ersetzt. Die Antragstellung und die Abwicklung erfolgen über das BFI.

Zudem gibt es seitens der WKO Förderungen für Sprachkurse, die als Vorbereitung auf ein Auslandspraktikum absolviert werden, sowie die Möglichkeit, eine Prämie pro Aufenthaltstag im Ausland zu beantragen.

Bildungskonto des Landes OÖ

Das Bildungskonto ist eine Förderung der Landesregierung für Bildungsmaßnahmen während und nach der Lehre. Gefördert werden Weiterbildungen grundsätzlich mit 30 Prozent der Kurskosten, die maximale Förderhöhe beträgt 2200 Euro. Bei bestimmten Bildungsmaßnahmen ist der Fördersatz höher.

Coaching für Lehrlinge

Eine Lehre läuft nicht immer reibungslos. Manchmal braucht es Unterstützung von außen. Dann ist das Projekt „Lehre statt Leere“ da. Hier unterstützen Expertinnen und Experten österreichweit und kostenlos bei allen Herausforderungen rund um die Lehrausbildung.

Digi-Scheck

Mit dem sogenannten „Digi-Scheck“ sollen Auszubildende und ausbilden-de Betriebe bei der Vermittlung zukunftsrelevanter Kompetenzen - in den Bereichen Digitalisierung, Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Energie- und Ressourcenmanagement und Internationalisierung - unterstützt werden. Die Übernahme von 100 Prozent der Kosten gilt bis zu einer Obergrenze von 500 Euro je Kursmaßnahme.

Fördervielfalt

Mädchen und Frauen in Berufen mit geringem weiblichen Anteil, Betriebe mit Lehrlingen mit verlängerter Lehre oder Teilqualifizierung (Angebote für leistungsschwächere Jugendliche), Lehrlinge, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind, Erwachsene, die durch die Lehre ihre Berufschancen die die verbessern, und Erwachsene, Schule abgebrochen haben: Sie alle können beim Arbeitsmarktservice einen pauschalen Zuschuss zu den Ausbildungskosten beantragen.

Freifahrt und Fahrtenbeihilfe

Lehrlinge unter 24 Jahren können öffentliche Verkehrsmittel vom Wohnort zur Schule bzw. zum Lehrbetrieb kostenlos nutzen. Sie brauchen dafür einen Freifahrausweis und müssen einen jährlichen Selbstbehalt von 19,60 Euro bezahlen. Zudem gibt es noch die Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge, die die Freifahrt nicht in Anspruch nehmen können. Sie gilt für Strecken von mindestens zwei Kilometern, die wenigstens dreimal pro Woche erfolgen. Für Lehrlinge bis 24 Jahre, die ein Jugendticket-Netz oder Klimaticket haben, gibt es zudem den 100-Euro-Mobilitätsbonus der AK.

Kostenersatz für Kurse

Für Lehrlinge besteht die Möglichkeit, die Kosten für Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung ersetzt zu bekommen. Die Förderungen können bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern beantragt werden. Außerdem ist unter bestimmten Voraussetzungen der zweite und/oder dritte Antritt zur Lehrabschlussprüfung kostenlos.

Negativsteuer

Beim Steuerausgleich können sich Lehrlinge bis zu 50 Prozent der bezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückholen.

Start-Stipendium

Das Start-Stipendium unterstützt engagierte Jugendliche mit Migrationshintergrund, die eine Lehre mit Matura anstreben.

Vorstellungsbeihilfe

Lehrstellensuchende, die im Rahmen von überregionalen Vorstellungsterminen Kosten für Fahrten oder für die Unterkunft tragen müssen, können sich diese teilweise vom AMS zurückholen. Voraussetzung: Eine finanzielle Notlage muss gegeben sein und die Beantragung vor dem Vorstellungstermin erfolgen.