Nebst dem bewussten Erhalt von Grünflächen, dem Anlegen von Blumenwiesen und der Pflanzung von neuen Bäumen wurden in Hörsching bei neuen Bebauungsplänen bzw. bei deren Überarbeitung strenge Richtlinien festgelegt. So muss bei Neuerschließungen der Grünflächenanteil 40 Prozent der Bauplatzfläche betragen, der Vorgarten muss mindestens zur Hälfte als Grünfläche gestaltet werden und bei Flachdächern gegebenenfalls eine Dachflächenbegrünung. Die Marktgemeinde führt nicht nur eine Energiebuchhaltung, sondern plant, alle gemeindeeigenen Objekte mittelfristig mit nachhaltigen Energiesystemen zu versorgen.
Das neue Rathaus und die Landesmusikschule wurden bereits mit einer Photovoltaikanlage und weiteren energieeffizienten Systemen ausgestattet. Der Großteil der Straßnbeleuchtung im Gemeindegebiet ist auf LED umgestellt. Es gibt Förderungen für den Einbau von Solaranlagen für Warmwasseraufbereitung und Heizung, von Wärmepumpen für Warmwasseraufbereitung und Heizung und von Hackschnitzel-, Pellets-, Holzvergaserkesselheizungen. Im Bereich Abfalltrennung wird den Ansässigen seit Jahren die nötige Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Zudem befinden sich auf dem Gemeindegebiet Container für Altglas und Grünschnitt.