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Die wichtigsten Schritte nach einem Todesfall

18.10.2022

Trotz Trauer und Schmerz, die mit dem Verlust eines lieben Menschen einhergehen, gibt es für die Hinterbliebenen sehr viel zu erledigen, zu bedenken und zu organisieren.

Auch wenn die Trauer einen lähmt, müssen nach einem Todesfall bürokratische Dinge abgeklärt werden. Foto: colourbox.de
Auch wenn die Trauer einen lähmt, müssen nach einem Todesfall bürokratische Dinge abgeklärt werden. Foto: colourbox.de

Jeder einzelne Trauerfall bringt Familie und Freunde in eine Ausnahmesituation. Zeitgleich ist einiges zu organisieren: Formulare raussuchen, die Bestattung organisieren, eine Todesanzeige aufgeben. Meist kommen weitere Aufgaben hinzu.

Unmittelbar danach

Verstirbt ein Angehöriger zu Hause, muss zuallererst ein Arzt verständigt werden. Bei jedem Todesfall findet eine sogenannte Totenbeschau statt, bei der der Arzt die Todesursache und den ungefähren Todeszeitpunkt bestimmt.

Verstirbt ein Angehöriger in einem Pflegeheim oder Krankenhaus, übernimmt ein Arzt den Tod vor Ort die Aufgabe, offiziell festzustellen. Nach der Totenbeschau wird die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt durchgeführt. Hier erhält man die Urkunde über den Sterbefall.

Rund um die Bestattung

Als Nächstes sollte man sich schnell darum kümmern, ein Bestattungsunternehmen zu beauftragen. Hat die/der Verstorbene zu Lebzeiten Vorkehrungen getroffen, beispielsweise im Rahmen einer Bestattungsverfügung, ist unter Umständen bereits ein Institut beauftragt, zu dem man dann unverzüglich Kontakt aufnehmen sollte. Zudem sollten die weiteren Angehörigen sowie Freunde und Bekannte informiert werden. In den meisten Fällen wird eine Todesanzeige aufgegeben. Sie informiert über den Ort der Beisetzung und den Zeitpunkt der Trauerfeier. Sogenannte Traueranzeigen hingegen werden meist erst nach der Beerdigung aufgegeben. Sie dienen oft als Danksagung für die Anteilnahme der Trauergäste.

Nach einem Todesfall müssen sich die Angehörigen außerdem darum kümmern, alle wichtigen Dokumente zusammenzutragen. Hierzu zählen beispielsweise Verträge, das Testament und Versicherungsunterlagen.

Sind Wünsche der/des Verstorbenen für die Beisetzung bekannt, sollten diese nach Möglichkeit umgesetzt werden. Die Angehörigen wählen eine Bestattungsform sowie eine Urne bzw. einen Sarg für die Beisetzung aus. Hierbei erhalten sie Unterstützung vom Bestatter, der sie natürlich auch bei der Planung der Beisetzung unterstützt.

Bürokratisches

Nach der Anzeige des Todesfalls werden einige Stellen automatisch durch das Standesamt verständigt. Manche Ab- und Ummeldungen müssen die Hinterbliebenen aber selbst vornehmen, wie zum Beispiel die Meldung beim Arbeitgeber, bei Versicherungen, Banken und Vereinen. Verträge müssen gekündigt und die Wohnungsauflösung muss vorgenommen werden. 

Nach der Trauerfeier

Auch nach der Trauerfeier müssen noch einige Punkte erledigt werden. Hierzu gehört zum einen die Auswahl eines Grabsteins und die Kontaktaufnahme zu einem Steinmetz. Wenn man sich nicht selbst um die Grabpflege kümmern möchte, kann man diese in Auftrag geben. Auf den Tod einer Person folgt in Österreich vor Gericht ein Verfahren zur Verlassenschaft. In diesem werden die Vermögensangelegenheiten der/des Verstorbenen geregelt.

Der digitale Nachlass

Der digitale Nachlass betrifft Benutzerkonten und sonstige persönliche Daten, die nach dem Tod einer Person im Internet weiterbestehen, zum Beispiel ein Facebook-Profil oder ein Instagram-Account. Hierzu zählen auch Daten, die auf einem Computer gespeichert wurden, wie Videos, Fotos oder Musikdateien.

Grundsätzlich kann man schon zu Lebzeiten bestimmen, was im Todesfall mit dem eigenen Profil oder den Daten geschehen soll. Wurde diese Vorkehrung nicht getroffen, sollte man dem betreffenden Unternehmen eine Geburts- und Sterbeurkunde der verstorbenen Person gemeinsam mit einem Nachweis der Verwandtschaft zukommen lassen. Dies führt im Regelfall zu einer Löschung des Profils. Es gibt auch die Möglichkeit, das Konto im aktuellen Status einfrieren zu lassen, sodass nichts mehr verändert werden kann.

Man kann auch einen Notar mit der Abwicklung des digitalen Nachlasses beauftragen. Mittlerweile gibt es sogar eigene Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben.