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Rechtsanwaltskammer Österreich: Die „Erste Anwaltliche Auskunft“

Anlaufstellen gibt es in jedem Bundesland. Foto: colourbox.de

01.03.2024

In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch mit einem Rechtsanwalt erhält man Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall.

Der Streit mit dem Nachbarn droht zu eskalieren? Auf der Skipiste kommt es zum Zusammenprall und nun verlangt die andere Seite Schmerzensgeld? Nicht nur bei klassischen Rechtsangelegenheiten wie Betriebsübergaben, Mietrecht oder Scheidung schaltet man einen Anwalt ein.

In einem ersten, kostenlosen Orientierungsgespräch mit einem Rechtsanwalt bzw. einer Rechtsanwältin erhält man Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall. 

Wofür ein Anwalt?

Bei Fragen, wie zum Beispiel: Welche Ansprüche kann ich durchsetzen und gegen wen? Wie stehen meine Chancen? Macht eine Klage überhaupt Sinn? Wie verschaffe ich mir Recht? Welche Möglichkeiten stehen mir offen? und vielem mehr, können in diesem ersten Gespräch geklärt werden. 

Der Anwalt gibt hier eine erste Hilfestellung, die helfen soll, zu entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise aussehen kann. 

In jedem Bundesland gibt es die „Erste Anwaltliche Auskunft“, zum Beispiel:

OÖ Rechtsanwaltskammer
Kammerkanzlei:
Gruberstraße 21
4020 Linz
Telefon: 0732/77 17 30
E-Mail: office@ooerak.or.at
Web: www.ooerak.at

Rechtsanwaltskammer NÖ
Kammerkanzlei:
Andreas-Hofer-Straße 6
3100 St. Pölten
Telefon: 02742/71 6 50-0
E-Mail: office@raknoe.at
Web: www.raknoe.at 

Volksanwaltschaft

Bei den Sprechtagen der Volksanwaltschaft außerhalb Wiens sind jeweils Rechtsanwälte anwesend, um unentgeltlich jene Anfragen zu beantworten, die nicht in die Kompetenz der Volksanwaltschaft fallen. Diese Sprechtage finden bei Bezirkshauptmannschaften, bei den Ämtern der Landesregierung usw. statt.