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Patente und Digitalisierung

Foto: Ulli Engleder

13.05.2021

Der Schutz der eigenen Erfindungen und Entwicklungen kann nur durch Schutzrechte gegenüber Dritten sichergestellt werden.

Egal, ob Kennzeichen, Design oder Erfindung, ein effektiver Schutz kann nur durch Registrierung eines Schutzrechtes (Marke, Muster oder Patent) gesichert werden. Aufgrund der geografischen Beschränktheit dieser Schutzrechte ist es wichtig, vorab zu überlegen, in welchen Ländern ein Schutz erforderlich ist und wie hoch die zu erwartenden Kosten dafür sind.    

One-Stop-Shop

Die Kanzlei Burgstaller & Partner bietet mit ihrer technischen Patentabteilung nicht nur inhaltliche, technische Unterstützung bei der Patentanmeldung, sondern stellt ihr Know-how und Netzwerk auch in der weltweiten Umsetzung der Patentanmeldung zur Verfügung. Der technische Leiter der Patentabteilung, DI Alexander Bürscher (Bild unten) rät Erfindern: „Lassen Sie sich zuerst zum Schutz Ihrer Erfindung beraten, bevor Sie Ihren besten Freunden davon erzählen. Nur so kann die Neuheit einer Erfindung beim österreichischen und europäischen Patentamt geltend gemacht und damit vor Nachahmung geschützt werden.“
   

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DI Bürscher Foto: Wakolbinger

Neben technischen Leistungen in der Patentabteilung bietet die Kanzlei naturgemäß auch ihre rechtlichen Kompetenzen an, bspw. bei der Einräumung von Nutzungsrechten an der Erfindung (Lizenzierung), letztlich aber auch der gerichtlichen Durchsetzung im Falle der Verletzung eines Schutzrechts.

PRIO-Anmeldung

Die Kanzlei Burgstaller & Partner unterstützt auch bei der seit Kurzem bestehenden Möglichkeit einer Provisorischen Patentanmeldung, bei der vorläufig, rasch und günstig Erfindungen beim Patentamt gesichert werden können. Rechtsanwalt und Partner FH-Prof. Dr. Peter Burgstaller (Bild unten), rechtlicher Leiter der Patentabteilung: „Bei einer Prio-Anmeldung ist Ihr Patent mit dem Anmeldetag für 12 Monate weltweit geschützt, ohne dass sämtliche Formvorschriften einer vollen Patentanmeldung eingehalten werden müssen. Auch die Kosten fallen beträchtlich geringer aus. Die geschützte Zeit können Sie für die Ausfeilung Ihres Patents, die technische Umsetzung oder das Finden von Investoren nutzen, ohne Gedanken an eine Nachahmung haben zu müssen.“

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Foto: Ulli Engleder

"Unsere Patentabteilung bietet mit dem internationalen Netzwerk aus eng kooperierenden Patentanwälten den Schutz von Erfindungen von der nationalen und internationalen Patentanmeldung bis zur Lizenzierung und letztlich auch Vertretung bei der Durchsetzung von Patentansprüchen an."

Peter Burgstaller, Anwalt und Partner

Software-Patente

Digitalisierung und Software spielt auch im Patentbereich eine zentrale Rolle. Patentanmeldungen in den Bereichen Kommunikationstechnik, Halbleiter, Audiovisuelle Technik und Datenverarbeitungsverfahren steigen überproportional, gleiches gilt für Batterie- und Brennstoffzellentechnik. Auch Innovationen im Zusammenhang mit computerimplementierten Erfindungen sind für Industrie 4.0 entscheidend und können patentrechtlich abgesichert werden. Peter Burgstaller hat bereits 2009 zum Thema Patentrecht und Technologietransfer in AT-EUUS ein umfassendes Handbuch mit Schwerpunkt Software und Digitalisierung und erst jüngst ein Fachbuch zum rechtlichen und technischen Grundwissen für Künstliche Intelligenz publiziert.