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Phönix aus der Asche

(c) mmckinneyphotography/Shutterstock.com

13.05.2021

  

Das Bild des sich zu neuen Erfolgen aufschwingenden Unternehmens mag im Zeitpunkt der Krise als illusorisches Wunschdenken der Stakeholder erscheinen. Tatsächlich ist dieses Ziel aber bei zeitgerechtem Einsatz geeigneter Sanierungsinstrumente keineswegs unerreichbar.

Soll das Aus eines sanierungsbedürftigen Unternehmens verhindert werden, ist schnelles Handeln erforderlich. Am Ende des Tages war die Transaktion ein Erfolg, wenn der Verkäufer den Ballast des kranken Unternehmens los ist, die Sanierung des krisengebeutelten Unternehmens gelingt und der Käufer durch die Unternehmensübernahme seine Marktposition weiter ausbauen und stärken konnte.

Phönix aus der Asche-2
(c) mmckinneyphotography/Shutterstock.com

„Ein Unternehmenskauf aus einer Insolvenz eröffnet die Möglichkeit, ohne Übernahme von Verbindlichkeiten und Haftungen nur die fortführungswürdigen Unternehmensbereiche zu erwerben. Überdies ist eine hohe Transaktionssicherheit gewährleistet.“

Mag. Elisabeth HUBER, LL.B,PLLM. Partnerin der Wildmoser/Koch & Partner Rechtsanwälte GmbH (spezialisiert auf Unternehmenssanierungen und Insolvenzrecht)

DIE ZEIT DRÄNGT

Da sich die Sanierungschancen meist täglich verschlechtern und das Haftungsrisiko der Insolvenzverschleppung für den Verkäufer stetig steigt, hat der Käufer oft nicht ausreichend Gelegenheit für die Durchführung einer angemessenen Unternehmensprüfung (Due Diligence). Was war der Auslöser der Krise? Welchen Aufwand erfordern die Restrukturierung und Sanierung? – Diese und ähnliche Fragen müssen in kürzester Zeit beantwortet werden. Gleichzeitig gilt es Lieferanten, Kunden und Finanzierungspartner mit ins Boot zu holen und zu klären, zu welchen Sanierungsbeiträgen sie bereit sind. Da über Unternehmenskäufen vor Insolvenzeröffnung stets das Damoklesschwert der Insolvenzanfechtung schwebt, ist es essentiell, den Unternehmenskauf möglichst anfechtungsfest (angemessener Kaufpreis, Zug-um-Zug-Geschäft, etc) zu gestalten.

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(c) mmckinneyphotography/Shutterstock.com

„Beim Kauf eines krisenbehafteten Unternehmens gelten veränderte Spielregeln. Mit dem richtigen Timing und Maßnahmen zur Risikominimierung können Unternehmen unter der Flagge eines neuen Eigentümers gestärkt aus der Krise hervorgehen.“

Dr. Beate ANZINGER Partnerin der Wildmoser/Koch & Partner Rechtsanwälte GmbH (spezialisiert auf M&A und Gesellschaftsrecht)

ERWERB VOR ODER NACH INSOLVENZ ERÖFFNUNG

Unabhängig von den durch die Krisensituation bedingten Vorgaben sind die Parteien bei einer Transaktion außerhalb eines Insolvenzverfahrens in der Gestaltung des Verkaufsprozesses grundsätzlich frei.

Im Unterschied dazu unterliegt ein Unternehmensverkauf durch den Insolvenzverwalter den Vorgaben der Insolvenzordnung und damit insbesondere strengen Anforderungen an die Transparenz des Verwertungsprozesses. Dieser wird regelmäßig als strukturiertes Verfahren mit öffentlicher Ausschreibung und Zuschlag an den Bestbieter im Rahmen einer Auktion gestaltet. Aus Sicht potentieller Käufer erscheint ein Bieterwettstreit mitunter abschreckend, umgekehrt hat der Erwerb aus der Insolvenz den Vorteil, dass keine Verbindlichkeiten übernommen werden müssen. Darüber hinaus ermöglichen diverse insolvenzrechtliche Instrumente, wie zB Rücktrittsrechte des Insolvenzverwalters oder Teilbereichsschließungen, die Möglichkeit, den Vertragsgegenstand für die Bieter attraktiv zu gestalten. Bei allen Vorteilen, die der Erwerb aus der Insolvenz bieten kann, gilt es jedoch mitzubedenken, dass ein Insolvenzverfahren mit einer Verunsicherung von Vertragspartnern und einem nicht zu unterschätzenden Reputationsverlust einhergehen kann.

FAZIT

Den einen Königsweg gibt es nicht, vielmehr sind im Einzelfall die Chancen und Risken mit im M&A- und Restrukturierungsbereich erfahrenen Beratern abzuwägen – so kann das einstige Krisenunternehmen letztlich als Phönix aus der Asche steigen.