In der Justizanstalt Garsten, die sich großteils in den ehemaligen Gebäuden des Stifts Garsten, eines ehemaligen Benedektinerklosters, befindet und durch eine sehr gute mechanische und elektronische Aussttattung zu den sichersten in Österreich zählt, wird neben der Untersuchungshaft und der Strafhaft auch der Maßnahmenvollzug für geistig abnorme, zurechnungsfähige Rechtsbrecher vollzogen. Wer als Verurteilter nach Garsten kommt, hat eine Haftstrafe von mindestens 18 Monaten bis zu lebenslänglich zu verbüßen.
"Ich bin seit mehr als 25 Jahren in der Justizanstalt beschäftigt. Wir sind ein abwechslungsreicher und krisenfester Arbeitsgeber mit einem vielfältigen und interessanten Betätigungsfeld. Engagierte und motivierte Menschen sind in unserem Team stets willkommen.“
Christoph Bieringer, stellvertretender Anstaltsleiter
"Seit April 2021 leiste ich einen positiven Beitrag für die Gesellschaft, das macht mich stolz. Ich schätze es, täglich Teil eines motivierten und kollegialen Teams zu sein. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf passt für mich. Aufstiegschancen und Entlohnung sind geschlechtsneutral.“
Bianca Mutschler, Inspektorin
"Die Aufgaben sind über die Jahre vielfältiger geworden. Sie reichen vom allgemeinen Justizwachdienst bis hin zu administrativen Tätigkeiten. Nach wie vor sind sie herausfordernd und anspruchsvoll. Aktuell mache ich die Ausbildung zum Offizier.“
Peter Wiesner, Gruppeninspektor
Ein interdisziplinäres Expertenteam verfolgt das gemeinsame Ziel, die Insassen auf ein rechtschaffenes Leben nach der Haft vorzubereiten. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es engagierte Bedienstete. Fachdienste leisten wertvolle Betreuungs- und Therapiearbeit für die Strafgefangenen. Dennoch, erste Ansprechpersonen für die Insassen im Vollzugsalltag sind die Justizwachebeamten und -beamtinnen. So sind für diesen Beruf Gespür, ein gefestigter Charakter, aber auch Einfühlungsvermögen notwendig. Wichtig für die Justizwachebeamten ist, sich abgrenzen zu können und dabei trotzdem empathisch zu bleiben.
WEG ZUR JUSTIZWACHE
Um sich für die Ausbildung zum Justizwachebeamten bewerben zu können, sind ein Mindestalter von 18 Jahren und die österreichische Staatsbürgerschaft nötig.
Beim Aufnahmeverfahren wird die persönliche Eignung getestet. Nach bestandenem Multiple Choice Test (Deutsch, Mathematik, Allgemeinwissen), einer psychologischen Begutachtung, einem abschließenden Interview und der Überprüfung der medizinischen Eignung folgt die einjährige Justizwachschule, die mit einer Dienstprüfung endet.
Auf justiz.gv.at kann man sich bewerben und über den Beruf informieren.